Viele erinnern sich vielleicht: Anlass für die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes war bekannter weise das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09. Februar 2010. In dem Urteil wurde klargestellt, dass die Bedarfe von schulpflichtigen Kindern in den SGB-II-Regelleistungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Vorrangiges Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung ist es, Kindern einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Ein Rückblick nach 18 Monaten macht deutlich: Rund 5,5 Millionen Euro sind aus dem Bundesprogramm 2011 und 2012 nicht an Betroffenen in der Uckermark ausgezahlt worden! Der Grund dafür: es gibt nicht genug Anträge der Eltern.
Gemeinsam mit dem Leiter des Jobcenters Uckermark, Herrn Steffen, wollen KollegInnen des DGB-Kreisverbands Uckermark und engagierte Bürger der AG 'Kinderarmut Schwedt' darüber diskutieren, wie die konkrete Situation in Schwedt aussieht, und wie wir gemeinsam mit welchen Maßnahmen dazu beitragen können, die bürokratischen Hürden zu entwirren und den bedürftigen Kindern unserer Stadt die umfangreichen Möglichkeiten zu erschließen.
Für die OrganisatorInnen ist es darüber hinaus sehr wünschenswert, wenn interessierte Besucher der Veranstaltung eigene Erfahrungen bezüglich der Beantragung, Inanspruchnahme und inhaltlichen Umsetzung einbringen würden.
Die Diskussionseranstaltung ist kostenfrei und sollte ursprünglich am 14.März 2013 im Schwedter Lindenquartier stattfinden.
Büro Eberswalde | Frankfurt (Oder)
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